Neues Verpackungsgesetz – Was sich verändert hat

Seit dem 1. Januar 2019 ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Was die Ziele der Neuregelung sind und ob sie in der Praxis bereits Wirkung zeigt, schauen wir uns im folgenden Artikel näher an. Ab dem 3. Juli 2021 wird es wesentliche Änderungen im Verpackungsgesetz geben, diese werden auch im folgenden Artikel erläutert.

Hohe ökologische Standards im Verpackungsgesetz

Zunächst ein kurzer Rückblick auf die wichtigsten Ziele des Verpackungsgesetzes (VerpackG): Es soll EU-Recht auf nationaler Ebene umsetzen und etabliert dabei für das Sammeln und Verwerten von Verpackungsabfällen hohe ökologische Standards. Das Gesetz bestimmt zudem, dass Hersteller und Händler Verkaufs-, Um-, Transport-, Getränke- und Mehrwertverpackungen sammeln und verwerten müssen. Außerdem erhöht das VerpackG die Recyclingquoten für die einzelnen Verpackungsanteile.    Konkret müssen Hersteller sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren, bevor sie Verpackungen in den Verkehr bringen dürfen. An diese Stelle müssen sie einmal jährlich genaue Daten darüber liefern, welche Masse an Verpackungen sie in Umlauf gebracht haben. Die parallele Mengenmeldung und die damit verbundene Systembeteiligung müssen bei einem der Dualen Systeme erfolgen.  

Fortschritte bei der Kostenbeteiligung

Was hat sich seither getan? Bereits nach den ersten Monaten seit Einführung des Verpackungsgesetzes wird klar, dass es seine Ziele zumindest teilweise erreicht: An den Kosten für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen beteiligen sich deutlich mehr Unternehmen als zuvor. Auch das Register derjenigen Unternehmen, die das Entsorgen und Verwerten mit Gebühren finanzieren, funktioniert offenbar: Es verzeichnet bereits 160.000 Einträge – gegenüber 60.000 Einträgen aus der Zeit vor dem VerpackG. Weil das Register öffentlich einsehbar ist, beginnen Unternehmen zudem, sich gegenseitig zu kontrollieren. Abmahnungen und Anzeigen nehmen zu, heißt es bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Auch wenn es nach einem Vierteljahr für eine detaillierte Bewertung noch zu früh ist: Schon jetzt zeigt sich, dass es noch weiterer Maßnahmen bedarf, um die angestrebten Recyclingquoten zu erreichen. So müssten etwa Hersteller schon beim Produktdesign ansetzen und von vornherein nachhaltigere Verpackungslösungen entwickeln. Hierfür sieht das Gesetz aber keine Regelung vor.

Konsumenten, Industrie und Handel sind in der Pflicht

Experten der Entsorgungswirtschaft nehmen insbesondere die Konsumgesellschaft in die Pflicht. Mülltrennung leiste einen unverzichtbaren Beitrag. Das entspricht auch Umfrageergebnissen: Demnach sehen die Bürger die Hauptverantwortung mehrheitlich bei sich selbst (45,4 Prozent). 35,8 Prozent erwarten von Industrie und Handel, dass sie sich stärker für nachhaltige Lösungen einsetzen, und nur 13,4 Prozent halten die Politik für verantwortlich.

Wie aber lässt sich Müll vermeiden? 43,6 Prozent der befragten Konsumenten wünschen sich, dass Verpackungen stärker ihre wichtigsten Aufgaben erfüllen, nämlich Schutz und Sicherheit. Beinahe jeder Vierte (37,5 Prozent) möchte die Entwicklung alternativer Verpackungen voranbringen. Und etwa jeder dritte Bürger (31,3 Prozent) befürwortet schärfere gesetzliche Vorgaben zum Einsatz von Recyclingmaterial sowie das Verbot umweltschädlicher Materialien. Unternehmen, die ihre Produkte mit Mehrweg- oder Pfandverpackungen schützen, möchte jeder Vierte (24,9 Prozent) fördern.

Menschen fühlen sich für Nachhaltigkeit verantwortlich

Wie wird sich der Markt verändern? Werden die Anreize, die das Verpackungsgesetz 2019 schafft, dabei helfen, die gesteckten Ziele zu erreichen? Diese und andere Fragen will die Zentrale Stelle Verpackungsregister bis 2022 ermitteln. Obwohl weiterhin große Defizite auf dem Weg zu durchgängig nachhaltigen Verpackungen bestehen, zeigt das Verpackungsgesetz bereits nach drei Monaten durchaus eine positive Wirkung – zumindest in einigen Punkten.

Fest steht auch: „Nachhaltigkeit ist kein Gesellschaftstrend mehr, sondern Bewusstseins- und Wertewandel, den der Konsument wünscht und auch selber vollzieht. Die Menschen fühlen Verantwortung. Sie wollen Teil von Gut sein. Konsumenten wollen keine Aufgaben, sie wollen Lösungen.“, wie Kim Cheng, Geschäftsführerin des Deutschen Verpackungsinstituts, auf dem 14. Verpackungskongress in Berlin sagte.

Einwegplastik wird ab Sommer 2021 laut Verpackungsgsetz verboten

Ab dem 3. Juli 2021 ist laut Bundesregierung die Herstellung von Einwegprodukten aus Kunststoff europaweit untersagt. Das Bundeskabinett hat beschlossen, Trinkhalme, Rührstäbchen für den Kaffee, Einweggeschirr aus konventionellem Plastik und aus Bioplastik, To-go-Becher sowie Einweg-Behälter aus Styropor zu verbieten, damit mehr Abfälle vermieden und Ressourcen effizienter genutzt werden. So haben sich die Recyclingquoten seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes Anfang 2019 deutlich erhöht. Herstellern winkt seitdem eine Belohnung, wenn sie recyclingfähige Verpackungen und Kunststoffe verwenden. Mit der ersten Novelle des Verpackungsgesetzes soll dem Handel ebenfalls verboten werden, leichte Plastiktüten anzubieten.

Für eine effizientere Nutzung von Ressourcen wird zukünftig auch die Vernichtung funktionstüchtiger Ware untersagt. Einweg- oder Mehrwegflaschen müssen zudem besser markiert werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern, überflüssiges Plastik zu vermeiden und wiederverwertbare Produkte zu kaufen. Beide Regelungen sind laut Bundesregierung Teil des neuen Verpackungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie.

Diese Veränderung im Markt und bei den Konsumenten nehmen auch wir von ratioform wahr. Unser Produktsortiment bietet schon heute zahlreiche nachhaltige Verpackungen und biologisch abbaubare Füllmittel. Auch für individuelle Kundenwünschen entwickeln wir passende Lösungen. Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns gerne!

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